04.11.2026
Dirk Ulaszewski

ZEC - Sonderwirtschafszone

ZEC - die Kanarische Sonderzone


2026 haben wir das Volumen verdoppelt. Vier Städte in Deutschland Ende November!

Wir laden dich herzlich zu einer exklusiven Informationsveranstaltung nach z. B. Frankfurt/Main ein, bei der du die vielfältigen Chancen und Vorteile des Investitionsstandorts Kanarische Inseln aus erster Hand kennenlernen kannst.

Die Kanarischen Inseln sind weit mehr als ein Ort zum Leben – sie sind ein Ort zum Wachsen. Hier treffen Innovation, Talent und Stabilität aufeinander und schaffen ein einzigartiges Umfeld für nachhaltiges unternehmerisches Wachstum. Erfahre, warum sich bereits zahlreiche Selbstständige und internationale Unternehmen für die Kanarischen Inseln entschieden haben, und entdecke, wie auch du bzw. dein Unternehmen von den außergewöhnlichen Rahmenbedingungen profitieren kannst.

Freue dich aufspannende Einblicke in:Interview André Schenk mit Dr. Thorsten Wrage

· das dynamische Wirtschaftsumfeld der Kanarischen Inseln,

· die steuerlichen Vorteile und Förderprogramme für Investoren,

· das Netzwerk aus Technologie, Forschung und Innovation,

· sowie auf den Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Institutionen.

 

Ort: Frankfurt/Main, wird bald bekannt gegeben, DE-60329 Frankfurt am Main

Datum: Freitag, 27.11.2026

Uhrzeit: 16:30 Uhr – 19:00 Uhr (Einlass ab 16:00 Uhr)

Solltest du keine Zeit haben, nach Frankfurt zu kommen, so hast du die Möglichkeit, alternativ am 23.11.26 in das east Hotel nach Hamburg – am 25.11.26 in die spanische Botschaft nach Berlin - oder am 30.11.26 in die Jochen Schweizer Arena in der Nähe von München zu kommen. Den Ort kannst du bei der Registration auswählen. Solltest du dich für Berlin entscheiden, bitten wir dich, uns vorab deinen Personalausweis für den Einlass zu senden.

Während der Veranstaltung gibt es unterschiedliche Getränke und kleine Stärkungen. Die Gelegenheit zum persönlichen Austausch in angenehmer Atmosphäre ist selbstverständlich gegeben. Wir arbeiten in Kooperation mit Proexca, der Wirtschaftsförderungsagentur der Kanarischen Inseln, sowie der Regierung Spaniens.Wir freuen uns auf deine Teilnahme und einen inspirierenden Nachmittag voller Perspektiven und Begegnungen. Bitte melde dich unter http://www.sonderwirtschftszone.eu an:

 

Veranstaltungen in der Spanschen Botschft/Berlin und Frankfurt im November ein voller Erfolg 

Unsere Veranstaltungsreihe gemeinsam mit der Proexca und der Landesregierung der Kanarischen Inseln war ein voller Erfolg. Insgesamt durften wir auf beiden Veranstaltungen 70 Gäste begrüßen, die ein großes Interesse an dem Investitionsstandort Kanarische Inseln zeigten. Auf Grund des großen Erfolges und der großen Nachfrage werden wir auch 2026 gemensam mit der Proexca eine Veranstaltungsreihe aufsetzen. Wir werden demnächst hier darüber berichten. 

 

 

 

 

 

Die Kanarische Sonderzone (ZEC)

Kanarische Sonderzone (ZEC) ist das wohl modernste und innovativste Steuerinstrument innerhalb des Wirtschafts- und Steuersystems der Kanarischen Inseln. Dieses Steuerinstrument, mit reduzierten Steuersätzen, ist mit dem Ziel geschaffen worden, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt des Archipels zu fördern und deren Produktionsstrukturen zu erweitern. Im Zuge der Globalisierung und Zeiten des Outsourcing interessieren sich immer mehr ausländische Unternehmen (vor allem aus Deutschland) für die Vorteile der ZEC und verlagern den Firmenhauptsitz oder Teile der Produktion (wie z.B. Forschung und Entwicklung, Vertrieb, Verwaltung, Softwareentwicklung) auf das Archipel.

Das Steuersystem der Sonderzone beinhaltet verschiedene steuerliche Vergünstigungen. Das jedoch wichtigste Argument der ZEC ist die niedrige Belastung der Unternehmen mit der Körperschaftssteuer: die ZEC-Unternehmen unterliegen wie alle anderen spanischen Unternehmen auch der Körperschaftssteuer, jedoch liegt der Satz bei 4% (Festland Spanien 25%, Deutschland 20%). Dieser Prozentsatz kann auch ausländischen Unternehmen bzw. Unternehmen zu Gute kommen, sobald auf den Inseln ein ZEC-Unternehmen gegründet wird. Mit Hilfe von Verrechnungspreisen an die ausländischen Tochtergesellschaften transferieren viele ausländische ZEC Unternehmen ihre Gewinne auf das Archipel und versteuern diese hier. Nachdem die Gewinne einmal in Spanien nach der Körperschaftssteuer versteuert wurden, können die Einkünfte nach Deutschland transferiert werden, wo man sie unter bestimmten Bedingungen weitestgehend als steuerfrei behandelt.

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Arbeiten auf den Kanarischen Inseln

 

Der Grund dafür sind die zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen der Spanischen Regierung (Deutschland hat mit Spanien 1966 ein Doppelbesteuerungsabkommen beschlossen) und die Mutter-Tochter-Richtlinie der EU aus dem Jahre 1990. Weitere Vorteile, die ZEC Unternehmen geniessen sind die Befreiungen von Steuern bei Vermögensübertragungen und Rechtsakten bzw. Befreiung von der Mehrwertsteuer. Wirtschaftliche Aktivitäten von ZEC-Unternehmen untereinander sind von der kanarischen Mehrwertsteuer befreit. Dies gilt jedoch nicht für geschäftliche Vorgänge mit kanarischen Unternehmen, die außerhalb der Sonderzone (ZEC) liegen. Des weiteren zahlen ZEC-Unternehmen keine kanarische Mehrwertsteuer beim Import von Gütern in die Sonderzone.

Das Steuersystem ZEC muss man klar von den Steuerparadisen unterscheiden, da zum einen die ZEC von der europäischen Union genehmigt wurde und die Unternehmen eine wirtschaftliche Tätigkeit nachweisen muss. So ist die Aufnahme des Unternehmens in das ZEC Register an einige Voraussetzungen gebunden:

Es muss sich um ein neu gegründetes Unternehmen handeln mit Firmensitz und Geschäftsführung innerhalb des Geltungsbereiches der ZEC.

- Mindestens eine der geschäftsführenden Personen muss ihren Wohnsitz auf den Kanaren haben (Status Residente).

- Innerhalb von zwei Jahren nach der Einschreibung in das offizielle Unternehmensregister muss das Unternehmen 100.000 € in das Anlagevermögen investieren (50.000 € auf den Inseln Lanzarote, Fuerteventura, La Gomera, El Hierro und La Palma).

- Innerhalb von sechs Monaten nach der Einschreibung in das offizielle Unternehmensregister muss das Unternehmen 5 Arbeitsplätze (3 Arbeitsplätze auf den Inseln Lanzarote, Fuerteventura, La Gomera, El Hierro und La Palma) in dem Geltungsbereich der Sonderzone geschaffen haben und diese durchschnittliche Mitarbeiterzahl während der gesamten Tätigkeit beibehalten. Der Geschäftsführer, der im Unternehmen mitarbeitet gilt hierbei nicht als Arbeitsplatz. Des weiteren gilt als ein Arbeitsplatz nur ein Vollzeitarbeitsplatz (40 Stunden Woche).

- Die geplante wirtschaftliche Tätigkeit muss einer der zugelassenen Aktivitäten entsprechen .

- Die geplanten wirtschaftlichen Aktivitäten müssen in Form eines beschreibenden Unternehmensberichtes (Memoria Descriptiva).

 

Wer kann eine ZEC gründen?

In der ZEC können sich alle Unternehmen ansiedeln, die im Bereich industrieller Tätigkeit, des Handels oder in der Dienstleistungsbranche Aktivitäten ausüben wollen, die im Anhang des Königlichen Gesetzesdekrets 2/2000 genannt werden . Finanzdienstleister wie Versicherungen, Banken und Tourismusunternehmen wie Hotels und Restaurants sind ausgeschlossen. Im Tourismusbereich wird aber eine Ausnahme gemacht: Dienstleister für den Tourismus wie z.B. Weiter- und Fortbildungsunternehmen, Reisebüros, Fluggesellschaften sind zugelassen. Der geographische Geltungsbereich der Sonderzone umfasst das gesamte Terretorium der Kanarischen Inseln. Ausnahmen gelten jedoch für Unternehmen, die sich der Produktion, Veredelung, Verarbeitung und Vermarktung von Waren widmen. Diese müssen sich in festgelegten Gebieten ansiedeln. 

Willst du mehr erfahren, dann nehme Kontakt mit uns auf.